Beratungsvereinbarung und Schweigepflichtentbindung
Eine Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber der Partnerin bzw. dem Partner und allen mit diesem Fall beteiligten Institutionen ist Bedingung für die Teilnahme. Dem muss der Teilnehmer mit seiner Unterschrift unter einem Beratungsvertrag zustimmen. |