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Kontaktablauf
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt meist telefonisch durch den Klienten. Bei Zuweisungen durch beispielsweise die Staatsanwaltschaft erfolgt die Kontaktaufnahme schriftlich oder telefonisch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen. Dabei wird ein Termin für ein Erstgespräch in der Beratungsstelle vereinbart. In den Erstgesprächen (zwei bis drei Sitzungen) wird eine ausführliche Anamnese durchgeführt und entschieden, ob der Teilnehmer in das Programm passt und abgeklärt, ob und wann die Teilnahme am Gruppentraining möglich ist oder ob nur Einzelgespräche möglich sind. |
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